Allgemeine Unterrichtsbedingungen

1. Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Unterrichtsort | Unterricht außerhalb der Unterrichtsräume

Der Unterricht findet in den Räumen der Haydnstraße 16, 01309 Dresden statt.
Findet der Unterricht nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten statt, so kann die Lehrkraft eine angemessene Fahrtkostenentschädigung für den Einsatz von Verkehrsmitteln und Zeitaufwand fordern. Sie beträgt pro Kilometer pauschal 0,45 € (Stand: 10/2013) vom Wohnort der Lehrkraft aus berechnet. Diese Sätze können von der Lehrkraft nach billigem Ermessen, insbesondere aber im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung angehoben werden.

3. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und den Schulferien des Bundeslandes Sachsen für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.

4. Unterrichtsausfall | Krankheit

Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Durch die Schuld der Schülerin / des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet. In diese Regelung fallen beispielsweise folgende Fälle: zusätzliche Urlaubstage außerhalb der unter Punkt 3 genannten schulfreien Zeiten, Schulfeste oder Projekte die außerhalb des Regelunterrichts stattfinden, private Aktivitäten und Freizeitaktivitäten, Feierlichkeiten und Feste.
Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie / er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Dies gilt auch bei einem Verdacht auf eine Erkrankung. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von 6 Wochen.
Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben. Die Lehrkraft bietet hierzu einen Ausweichtermin an. Kann dieser Termin von der Schülerin / dem Schüler nicht wahrgenommen werden, so verfällt der jeweilige Unterrichtsanspruch. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden anteilig finanziell erstattet, ein Verrechnen mit dem laufenden Unterrichtshonorar ist nicht möglich.

5. Unterricht und Gebühr

Der Unterricht beginnt mit dem jeweils aufgeführten Unterrichtsbeginn, die ersten tatsächlich durchgeführten 3 Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Der Schüler erhält den Unterricht entsprechend der vereinbarten Unterrichtsform. Das Unterrichtshonorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in zwölf gleichen Teilen in Höhe des aufgeführten Abschlags, jeweils am 1. bzw. 15. eines Monats fällig und ist bis zu diesem Zeitpunkt auf das von der Lehrkraft angegebene Konto zu überweisen. Die tatsächlich gegebene Stundenanzahl ergibt sich aus den im Bundesland Sachsen stattfindenden Unterrichtswochen, höchstens jedoch 36 Unterrichtseinheiten. Wechselt die Unterrichtsform, muss ein neuer Unterrichtsvertrag abgeschlossen werden, eine ggf. daraus resultierende Änderung der Unterrichtsgebühr erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Entgeltordnung.

6. Honoraranhebung

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz der Bundesbank verlangt werden.

8. Kündigung

Der Vertrag für den Unterricht gilt als unbefristet. Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen vor Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Kündigungen per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Medien sind unzulässig. Während der Probezeit ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ermöglicht der Gesetzgeber eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung.

9. Haftung

Die Lehrkraft haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die dem Schüler bzw. dessen Angehörigen während des Betretens der Unterrichtsstätte bzw. des Unterrichtsraums respektive Unterrichts entstehen. Für nicht dem Musikunterricht zugehörige Personen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

10. Die jeweils vereinbarte Entgeltordnung ist Bestandteil dieser allgemeinen Unterrichtsbedingungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Dresden.